Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Um die Vermietung von Produkten zu erleichtern und klare Vereinbarungen mit unseren Kunden zu treffen, haben wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt. Diese Bedingungen beschreiben die Rechte und Pflichten sowohl des Vermieters als auch des Mieters und schützen die Interessen beider Parteien. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie Informationen zu Mietpreisen, Zahlungsmodalitäten, Haftungsbeschränkungen und Kündigungsfristen. Wir legen großen Wert darauf, unseren Kunden transparente und verständliche Bedingungen anzubieten, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf der Vermietung zu gewährleisten. Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine Anmietung bei uns tätigen, und zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) des Maierrent-Verleihservice, Timur Maier (nachfolgend „Vermieter“ genannt) gelten für alle Mietverträge, die eine natürliche Person oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“ genannt) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf Website des Vermieters (https://maierrent-verleihservice.de) dargestellten Mietsachen abschliesst.

1.2 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

2.Vertragsschluss

2.1 Die angebotenen Mietsachen des Vermieters dienen lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Mieter und stellen kein verbindliches Angebot dar.

2.2. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Mieters durch den Vermieter zustande.

2.3 Der Vermieter hat 5 Werktage Zeit, um die Bestellung des Mieters anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot automatisch.

3) Widerrufsrecht

3.1 Widerrufsfrist: Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag bis spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Buchungstermin ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

3.2 Ausübung des Widerrufsrechts: Der Widerruf ist schriftlich an den Vermieter zu richten und muss spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Buchungstermin per Post oder per E-Mail beim Vermieter eingegangen sein.

3.3 Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Mieter hat die Kosten für die Rücksendung oder Rückgabe der Sache zu tragen.

3.4 Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Mietvertrag von beiden Parteien auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters vollständig erfüllt ist, bevor der Mieter sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

4) Überlassung der Mietsache

Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich persönlich per Abholung. Bei Selbstabholung informiert der Vermieter den Mieter zunächst per E-Mail darüber, dass die Mietsache zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Mieter die Mietsache nach Absprache mit dem Vermieter am Sitz des Vermieters abholen. In diesem Fall werden keine weitere Kosten wie z.B. Versandkosten berechnet.

5) Miete und Zahlungsbedingungen

5.1 Der Mietpreis für die Hüpfburg wird individuell im Mietvertrag festgelegt und ist vor Beginn der Mietdauer fällig.

5.2 Die Zahlung kann in bar, per Überweisung oder auf die in der Rechnung angegebene Weise erfolgen.

5.3 Zusätzlich zum Mietpreis ist der Mieter verpflichtet, eine Sicherheitsleistung (Kaution) zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution wird ebenfalls im Mietvertrag festgelegt und ist vor Beginn der Mietdauer fällig. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache zurückerstattet.

5.4 Falls im Mietvertrag vereinbart, können zusätzliche Kosten für Lieferung, Auf- und Abbau sowie Reinigung anfallen. Diese Kosten sind gesondert ausgewiesen und ebenfalls vor Beginn der Mietdauer fällig.

5.5 Bei verspäteter Zahlung des Mietpreises, der Kaution oder zusätzlicher Kosten behält sich der Vermieter das Recht vor, Verzugszinsen und Mahngebühren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.

6) Kaution

6.1 Als finanzielle Sicherheitsleistung verlangt der Vermieter im Voraus eine Kaution von Mieter. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Schäden an der Mietsache oder ausstehende Zahlungen seitens des Mieters. Falls während des Mietzeitraums Schäden an der Mietsache entstehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reparatur- oder Ersatzkosten von der Kaution abzuziehen und dem Mieter eine detaillierte Aufstellung zuzusenden. Falls die Kaution nicht ausreicht, um die entstandenen Kosten zu decken, ist der Mieter verpflichtet, den restlichen Betrag innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Aufstellung zu begleichen.

6.2 Die Kaution kann nicht zur Begleichung der Mietgebühren verwendet werden und wird ausschließlich zur Deckung von Schäden oder ausstehenden Zahlungen herangezogen.

6.3 Der Mieter hat das Recht, den Zustand der Hüpfburg bei Beginn des Mietzeitraums zu dokumentieren und dem Vermieter eine schriftliche Liste eventuell vorhandener Mängel zu übergeben.

6.4 Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Hüpfburg innerhalb von 7 Werktagen zurückerstattet. Für die Rückzahlung wird falls nicht anders vereinbart das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches zuvor von dem Mieter verwendet wurde.

7) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

7.1 Der Vermieter gestattet dem Mieter die Nutzung der Mietsache für den vereinbarten Mietzeitraum und den vereinbarten Zweck.

7.2 Die Überlassung der Mietsache an Dritte, sei es durch Vermietung oder anderweitige Nutzung, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

7.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung dieser Klausel geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.

8) Verantwortlichkeiten des Mieters

8.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und sachgemäß zu verwenden.

8.2 Der Mieter haftet für alle Schäden oder Verluste an den Mietgegenständen während der Mietdauer.

9) Änderungen an der Mietsache

9.1 Jegliche Änderungen oder Modifikationen an den Mietsachen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

9.2 Der Mieter darf keine Teile an der Mietsache entfernen, austauschen oder verändern, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart oder wurde schriftlich vom Vermieter genehmigt. Jegliche ungenehmigten Änderungen an den Mietsachen können zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen und können zusätzliche Kosten für die Wiederherstellung verursachen, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

9.3 Der Vermieter behält sich das Recht vor, Änderungen oder Modifikationen an den Mietsachen vorzunehmen, sofern dies zur Gewährleistung der Sicherheit und Funktionalität erforderlich ist. Der Mieter wird über solche Änderungen informiert.

10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

10.1 Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsachen in einem sicheren und funktionsfähigen Zustand zu halten. Der Vermieter ist verantwortlich für die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Mietsachen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.

10.3 Falls während der Mietdauer ein Mangel an der Mietsache auftritt, der nicht durch unsachgemäße Nutzung des Mieters verursacht wurde, hat der Vermieter die Pflicht, den Mangel zu beheben. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen.

10.4 Im Falle eines schwerwiegenden Mangels, der die Nutzung der Mietsache beeinträchtigt, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine alternative Lösung anzubieten, wie z.B. die Bereitstellung eines Ersatzgeräts.

10.5 Falls der gemeldete Mangel nicht innerhalb der festgelegten Frist behoben werden kann und kein Ersatzgerät verfügbar ist, hat der Mieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

10.6 Im Falle einer fristlosen Kündigung aufgrund eines Mangels hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Mietpreises und der Kaution. Jegliche weiteren Ansprüche des Mieters wegen des nicht behobenen Mangels und der fehlenden Verfügbarkeit eines Ersatzgeräts sind ausgeschlossen.

11) Haftung

11.1 Der Mieter nutzt die Hüpfburgen auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit des Mieters entstehen.

11.2 Der Vermieter haftet für Schäden oder Verletzungen, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Vermieters oder seines Personals verursacht werden.

11.3 Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die auf unsachgemäße Nutzung der Hüpfburgen durch den Mieter oder Dritte zurückzuführen sind.

11.4 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturereignisse oder andere unvorhersehbare Umstände verursacht werden.

11.5 Im Falle von Schäden an den Mietgegenständen, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Vermieters zurückzuführen sind, hat der Mieter Anspruch auf Reparatur oder Ersatz der Hüpfburg, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

11.6 Die Haftung des Vermieters ist in jedem Fall auf den Mietpreis oder die Kaution beschränkt, die der Mieter gezahlt hat.

12) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses, Rückgabe

12.1 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.

12.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen spätestens bis zum vereinbarten Enddatum zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Gebühren anfallen, die im Mietvertrag festgelegt sind.

12.3 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben

12.4 Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Inspektion an den zurückgegebenen Mietsachen durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie in ordnungsgemäßem Zustand sind.

12.5 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich alle Schäden oder Mängel an den Mietsachen zu melden, die während der Mietdauer entstehen oder festgestellt werden.

12.6 Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Schäden zu tragen, sofern diese nicht durch normale Abnutzung verursacht wurden.

12.7 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.

13) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in 35781 Weilburg.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht . Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14) Alternative Streitbeilegung

14.1 Im Falle von Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten aus diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben.

14.2 Hierfür kann eine Mediation oder ein Schlichtungsverfahren in Betracht gezogen werden. Die Kosten für die Mediation oder das Schlichtungsverfahren tragen die Parteien je zur Hälfte, es sei denn, es wird eine andere Vereinbarung getroffen.

14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) bereit, die Verbrauchern und Unternehmern eine Möglichkeit bietet, außergerichtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen beizulegen. Die OS-Plattform ist unter dem folgenden Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

14.4 Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, wird der Rechtsstreit vor dem zuständigen Gericht gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Gerichtsstandsklauseln ausgetragen.

Der Vermieter erklärt, dass er nicht verpflichtet ist, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Dies schließt insbesondere Mediation oder Schlichtungsverfahren ein.

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